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Die gesplittete Abwassergebühr - Was ist das?

Die bestehenden Gebühren (Einheitsgebühr) für die Abwasserbeseitigung werden künftig aufgeteilt in die Schmutzwassergebühr und die Regenwassergebühr. Somit wird die neue Abwassergebühr gesplittet und in den zukünftigen Gebührenbescheiden getrennt ausgewiesen.

Das Schmutzwasser wird wie bisher über die Menge des bezogenen Frischwassers abgerechnet. Zur Ermittlung des Niederschlagswasseranteils werden die bebauten, befestigten und versiegelten Flächen aller Grundstücke registriert, von denen Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird. Die Flächenermittlung wurde durch eine Befliegung vorgenommen. Per Bildflug und stereoskopischer Auswertung werden die versiegelten Flächen aller Grundstücke ermittelt und je nach Beschaffenheit einem Versiegelungsfaktor zugeordnet.

 

Ziel der gesplitteten Abwassergebühr ist die verursachergerechte Aufteilung aller Kosten zur Abwasserbeseitigung.

Es wird die tatsächliche Nutzung des Abwassersystems berücksichtigt. Wer geringe Mengen an Niederschlagswasser einleitet, zahlt künftig eine geringere Gebühr als derjenige, der infolge großer baulicher Anlagen oder angeschlossener Versiegelungsflächen die Kanalisation in größerem Umfang nutzt.