Ihre Stadtwerke vor Ort
Die Stadtwerke Immenstadt bestehen aus den Betriebszweigen Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Bäder, Energie und Parken.
Wir versorgen Immenstadt mit Trinkwasser und kümmern uns auch um die Beseitigung der Abwässer. Zahlreiche Gebäude und Einrichtungen werden von uns mit Wärme versorgt, welche wir überwiegend mit unserem Biomasseheizwerk erzeugen. Auch unser Blockheizkraftwerk liefert hierfür Wärme und erzeugt nebenbei Strom. Zur Stromerzeugung betreiben wir darüber hinaus Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen. Wir unterhalten die Tiefgaragen am Bahnhof und Klostergarten und betreiben das Hallenbad im Schul- und Sportzentrum sowie das beheizte Freibad am Kleinen Alpsee.
Die Stadtwerke Immenstadt i. Allgäu sind ein Eigenbetrieb der Stadt Immenstadt i. Allgäu. Dabei handelt es sich um ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes wirtschaftliches Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Die laufenden Geschäfte werden von der Werkleitung geführt. Diese besteht aus zwei Mitgliedern, der kaufmännischen und der technischen Werkleitung. Zuständige Organe für die Angelegenheiten der Stadtwerke sind darüber hinaus der Werkausschuss, der Stadtrat sowie der 1. Bürgermeister. Die jeweiligen Zuständigkeiten sind in der Betriebssatzung geregelt.

Tiefgarage Klostergarten
Wiedereröffnung Ende Januar 2021
Leider konnten die Sanierungsarbeiten nicht mehr rechtzeitig vor Weihnachten zu Ende gebracht werden. Seit 11. Januar 2021 sind die Firmen jedoch dabei, die restlichen Arbeiten zu erledigen. Sofern es hierbei nicht zu erneuten coronabedingten Ausfällen kommt, kann die Tiefgarage Ende des Monats endlich wieder in Betrieb gehen.
Über den genauen Termin informieren wir rechtzeitig in der Presse und auf der Homepage.

Neue Gebühren
Ab dem 01.01.2021 haben sich die Wasser- und Abwassergebühren geändert.
- Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungBeitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung(gültig ab 01.01.2021)119 K
- Beitrags- und Gebührensatzung zur WasserabgabesatzungBeitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung(gültig ab 01.01.2021)113 K