STADTWERKE ImmenstadtWasser, Energie, Parken, Bäder

Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Die Stadt Immenstadt ist per Gesetz dazu verpflichtet, die gesplittete Abwassergebühr einzuführen. 

Dies bedeutet, dass sich die Abwassergebühr ab dem 01.04.2019 in zwei Bereiche aufteilt, nämlich in das häusliche/gewerbliche Abwasser und in das Niederschlagswasser.

Bisher bestimmt sich die Höhe der Abwassergebühr allein nach der Menge des bezogenen Frischwassers.
Für Schmutz- und Niederschlagswasser gilt eine einheitliche Gebühr.
Bei dieser Art von Gebührenerhebung bleibt unberücksichtigt, wie viel Niederschlagswasser auf einem Grundstück anfällt und ob und wie viel davon auf dem Grundstück versickert oder direkt in die Kanalisation eingeleitet wird.

Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr soll mehr Gerechtigkeit bei der Berechnung der Abwassergebühr entstehen.
Das gesamte Gebührenaufkommen der Kommune verändert sich jedoch nicht. Es wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.

 

Notfall

Bei Störungen oder in Notfällen erreichen Sie uns montags bis donnerstags von 07:00 bis 16:30 und freitags von 07:00 bis 12:00 Uhr unter
Telefon 08323 / 9988 - 275 (Betriebshof)

Außerhalb der Geschäftszeiten wählen Sie die Notfallnummer 08323 / 9988 - 444

Stadtwerke Immenstadt


Sie haben Fragen?
Wir sind gerne für Sie da. 

Passend zu Ihrem Anliegen 
finden Sie 
hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Adresse

Stadtwerke Immenstadt i. Allgäu
Kirchplatz 7
87509 Immenstadt i. Allgäu
stadtwerke@immenstadt.de


Öffnungszeiten

Verwaltung:

Montag und Donnerstag

08:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Dienstag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch

08:00 Uhr – 13:00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr – 12:00 Uhr